1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
a) Diese AGB regeln, in Ermangelung von Individualabreden, den Erwerb von Hard- und Software einschließlich deren Nutzungsrechten, sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die von der Matzelsberger GmbH & Co. KG (im Weiteren Matzelsberger KG) geliefert, hergestellt bzw. bereitgestellt werden.
b) Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist. Dies gilt auch dann, wenn die Matzelsberger KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss & Leistungspflichten
a) Sofern nicht eindeutig als verbindlich gekennzeichnet, sind Angebote der Matzelsberger KG unverbindlich. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der Matzelsberger KG innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich, mündlich oder in Textform bestätigt oder innerhalb dieser Frist ausgeführt werden.
b) Die Matzelsberger KG kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen.
c) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer etwaigen richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Matzelsberger KG. Dies gilt nur für den Fall, dass die ausbleibende oder nicht richtige Lieferung nicht von der Matzelsberger KG zu vertreten ist. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich informiert. Bei endgültiger Nichtverfügbarkeit ist die Matzelsberger KG berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen und die Lieferung zu verweigern. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Für Verschulden ihrer Vorlieferanten hat die Matzelsberger KG in keinem Falle einzustehen. Die Matzelsberger KG ist jedoch verpflichtet, eventuelle Ersatzansprüche an den Vertragspartner abzutreten.

3. Vertragsgegenstand
a) Für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen der Matzelsberger KG sind neben diesen AGB ein seitens der Matzelsberger KG abgegebenes Angebot und/oder eine evtl. Auftragsbestätigung maßgebend.
b) Nachträglich gewünschte Anforderungen oder Änderungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Matzelsberger KG bestätigt diese schriftlich bzw. in Textform.
c) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Daten sind für die Auftragsausführung nicht verbindlich. Es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich bzw. in Textform vereinbart.

4. Preise und Zahlung
a) Ist nichts anderes vereinbart, erfolgen Abrechnungen geleisteter Tätigkeiten im 30-Minuten-Takt. Tätigkeiten während des Wochenendes (Freitag ab 20:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr) bzw. während der Nachtzeiten (20:00 bis 06:00 Uhr) werden mit einem zusätzlichen Entgelt vergütet, das 50 % des vereinbarten Entgelts beträgt. Fahrtkosten werden mit 0,96 €/km abgerechnet.
b) Die Preise gelten ab Werk (EXW/ex works) zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
c) Die Matzelsberger KG behält sich vor, Aufträge nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen. Alternativ ist die Matzelsberger KG berechtigt, bereits bei Auftragserteilung und/oder bei Fertigstellung der bestellten Leistung eine Vorauszahlung in Höhe von jeweils einem Drittel des als Gegenleistung vereinbarten Preises zu verlangen.
d) Die Matzelsberger KG behält sich außerdem angemessene Preisänderungen (z. B. wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten) für Lieferungen vor, die mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.
e) In Ermangelung von Individualabreden sind Rechnungen der Matzelsberger KG ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Danach ist die Matzelsberger KG berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen.
f) Die Rechnung gilt als vom Kunden anerkannt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Rechnungsdatum Berichtigungen geltend macht.

5. Leistungszeitpunkt, Leistungsort & Verzug
a) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, es ist zumindest in Textform etwas anderes vereinbart. In diesem Fall sind Liefer- bzw. Ausführungsfristen eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Räumlichkeiten der Matzelsberger KG verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Die Matzelsberger KG kann Teilleistungen erbringen, es sei denn, dies ist aus Sicht der Matzelsberger KG nach Art des Auftrags unbillig.
b) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder eine von ihm geschuldete Mitwirkungsleistung nicht erbringt (z. B. Zugang zu Räumlichkeiten, Bereitstellung eines Ansprechpartners). Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich auch bei Eintritt höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Eingriffen nationaler und internationaler Behörden sowie allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die die Matzelsberger KG nicht zu vertreten hat. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrags für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.
c) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann die Matzelsberger KG eine einmalige angemessene Nachfrist setzen oder gleich vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche der Matzelsberger KG bleiben davon unberührt.
d) Die Matzelsberger KG ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist die Matzelsberger GmbH & Co. KG berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
e) Der Kunde kann nur mit von der Matzelsberger KG anerkannten oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Fall des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem mit der Matzelsberger KG geschlossenen Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Matzelsberger KG an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags steht dem Kunden nur für Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Verlangen des Kunden versandt, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Matzelsberger KG die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt herausgegeben hat.

7. Eigentumsvorbehalt
a) Die Matzelsberger KG behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Sachen wie auch die Inhaberschaft an Rechten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
b) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, sind etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten durch den Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der Kunde hat die Matzelsberger KG unverzüglich zu benachrichtigen, sobald der Kunde Kenntnis davon hat, dass der gelieferte Gegenstand von einer Pfändung oder von sonstigen Eingriffen Dritter bedroht sein könnte. Der Kunde hat den Schaden zu ersetzen, den die Matzelsberger KG durch Pfändung bzw. Eingriffe Dritter erleidet.
c) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Matzelsberger KG in Höhe des mit ihr vereinbarten Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Matzelsberger KG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Matzelsberger KG wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.

8. Leistungsmängel
a) Von der Matzelsberger KG gemachte Angaben zu Produkten jeglicher Art sind keine Beschaffenheitsangaben, es sei denn, es wurden spezielle Vereinbarungen über die Beschaffenheit einer Leistung in Textform festgehalten, die Teil der Beauftragung geworden sind.
b) Natürliche Abnutzung, Verschleiß wie auch Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen, stellen keinen Sachmangel dar. Gleiches gilt bei unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der Kaufsache durch den Kunden oder Dritten sowie für daraus entstehende Folgen. Für Sachmängel, die durch eigenständig vom Kunden vorgenommene Änderungen an den von der Matzelsberger KG erbrachten Leistungen entstehen, haftet die Matzelsberger KG nicht, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
c) Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Matzelsberger KG kann die Nacherfüllung nach ihrer Wahl auch vor Ort (z. B. Fernwartung) erbringen.
d) Die für eine Nacherfüllung erforderlichen technischen Voraussetzungen hat der Kunde auf eigene Kosten bereitzustellen und der Matzelsberger KG nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu gewähren.
e) Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat nach der Lieferung bzw. nach Beendigung der Dienstleistung und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Weitergehende Gewährleistungen als die von Vorlieferanten sind ausgeschlossen. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt.
f) Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Matzelsberger KG die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstands bzw. der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Bei nachgewiesenermaßen mangelhafter Ware bzw. bei nachgewiesenermaßen fehlerhafter Dienstleistung hat der Vertragspartner das Recht auf kostenlose Nachbesserung.
g) Die Matzelsberger GmbH & Co. KG behält sich vor, entweder Ersatzlieferung oder Nachbesserung der Dienstleistung und/oder Ware vorzunehmen oder bereits diesbezüglich bezahlte Beträge zu erstatten oder noch nicht bezahlte Rechnungen zu stornieren.
h) Eine Gewährleistung entfällt bei speziellen Produkten (z. B. Programmen) oder Waren, die nach den Angaben oder Unterlagen des Vertragspartners hergestellt wurden, soweit Mängel auf diesen Angaben oder Unterlagen des Vertragspartners beruhen. Dies gilt nicht, soweit die Fehlerhaftigkeit der Angaben oder Unterlagen für die Matzelsberger KG ohne zusätzliche Prüfungen erkennbar gewesen wäre.
i) Der Kunde unterstützt die Matzelsberger KG bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, diese dokumentiert, umfassende Informationen bezüglich des Mangels bereitstellt und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Der Kunde gewährt der Matzelsberger KG unverzüglich Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Der Kunde hat vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel vorliegt. Unterfällt ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung, kann die Matzelsberger KG dem Kunden die angefallenen Auslagen nach den gültigen Vergütungssätzen berechnen.
j) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Leistung ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erbracht wurde (z. B. Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die dafür notwendige Infrastruktur bereitzustellen und die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung der Software sowie deren technische Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
k) Sämtliche zusätzlichen Kosten, die im Zuge der Nacherfüllung entstehen, weil die gelieferte Ware nachträglich vom vertraglich vereinbarten Leistungsort an einen anderen Ort verbracht worden ist, hat der Kunde zu tragen.
l) Werden durch Produkte der Matzelsberger KG Schutzrechte Dritter verletzt, steht es der Matzelsberger KG frei, entweder ein für die vertraglich vereinbarte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht zugunsten des Kunden zu erwerben oder die betreffende Leistung ohne oder nur mit für den Kunden zumutbaren Auswirkungen auf deren Funktionen so ändern oder neu erbringen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden. Nr. 13 dieser AGB bleibt davon unberührt.
m) Sobald Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) gegen den Kunden geltend machen, wird dieser die Matzelsberger KG unverzüglich informieren. Der Kunde ermächtigt die Matzelsberger KG, die Auseinandersetzung mit dem Dritten zu führen. Solange die Matzelsberger KG von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der Matzelsberger KG anerkennen oder befriedigen. Die Matzelsberger KG wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von den gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Software) beruhen.

9. Sonstige Haftung
a) Die Matzelsberger KG haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Matzelsberger KG oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Matzelsberger GmbH & Co. KG zurückzuführen sind. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
b) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Matzelsberger KG darüber hinaus insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
c) Jegliche Haftung, gleich welcher Art, wird, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der Schadenssumme beschränkt, für die die Matzelsberger KG versichert ist.

10. Verjährung
a) Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von der Matzelsberger KG gelieferten Ware bei dem Kunden.
b) Macht der Kunde Mängelbeseitigungsansprüche geltend, ist die Verjährung des Vergütungsanspruchs der Matzelsberger KG bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung gehemmt.
c) Ansprüche, die nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhen, verjähren nach Ablauf von zwei Jahren beginnend ab Kenntniserlangung bzw. ab grob fahrlässig nicht wahrgenommener Möglichkeit der Kenntniserlangung.
d) Soweit gesetzlich zwingend, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

11. Geheimhaltung & Unterlagen
a) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über die den Geschäftsbetrieb der jeweils anderen Partei betreffenden Informationen, sowie Informationen zu Produkten/Dienstleistungen der anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien dürfen nur mit Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei mit der Geschäftsverbindung werben.
b) Die Matzelsberger KG verarbeitet die zur Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
c) An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.) behält sich die Matzelsberger KG Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen, entgegen anderen schriftlichen Absprachen, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind vor dem Zugriff Dritter ausreichend zu sichern. Mitarbeiter sowie beauftragte Dritte sind zur Geheimhaltung schriftlich zu verpflichten.

12. Vertragsbeendigung
Jede die Beendigung eines Vertragsverhältnisses umfassende Erklärung (z. B. Vertragskündigungen, Rücktritt vom Vertrag) hat schriftlich zu erfolgen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit rechtlich zulässig, Ulm. Der Sitz der Matzelsberger GmbH & Co. KG ist jedoch auch berechtigt, am Wohnort bzw. Sitz des Vertragspartners zu klagen.

14. Schlussbestimmungen
a) Für die Abtretung von anderen Forderungen als Geldforderungen ist die schriftliche Einwilligung der Vertragsparteien notwendig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
c) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
d) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind schriftlich festzuhalten. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis.
e) Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags oder der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzreglung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel entspricht.

Matzelsberger GmbH & Co. KG 03/2017